PROMOTION SCHWEIZER FILME 2021

Mit Unterstützung des Bundesamtes für Kultur (BAK)

Lancierungs-Initiative -Schweizer Filme 2021

Ausgangslage

Mit Beginn der Pandemie im Jahr 2020 wurden praktisch alle Kinos weltweit geschlossen. Dies führte auch zu einem globalen Unterbruch bei der Lancierung von Filmen. Der damit verursachte Stau von fertiggestellten Filmen wird bei der Wiederöffnung der Kinos im Sommer 2021 zu einer internationalen Konkurrenzsituation führen, welche die Sichtbarkeit und damit die Auswertungschancen von Schweizer Filmen stark gefährdet.

ProCinema unterstützt mit einer einmaligen Lancierungs-Initiative die Förderung der Filmkultur und will die Bevölkerung sprachübergreifend motivieren, das breite Schweizer Filmschaffen im Kinosaal zu entdecken.

Zehn Schweizer Filmen die voraussichtlich mehr als 10‘000 Kinoeintritte erzielen, sollen die nötige Sichtbarkeit erhalten. Diese Initiative wird vom Bundesamt für Kultur (BAK) unterstützt.

Ziele

  • Die Kinostarts von zehn Schweizer Filmen im Jahr 2021 durch zusätzliche Werbemassnahmen unterstützen;
  • Den Filmen eine bessere Chance in einem stark umkämpften Markt geben;
  • Die Besucherzahlen erhöhen;
  • In Ergänzung zu bereits bestehenden Massnahmen (Starthilfe, Succès Cinéma);
  • Zur Unterstützung der gesamten Branche: Kino- und Verleihunternehmen, Produktionsfirmen und das Schweizer Filmschaffen als Ganzes;
  • Zur Stärkung der lokalen Promotion;

Gesuchstellung

  • Interessierte Verleihunternehmen reichen bei ProCinema einen Antrag, für einen Förderbetrag von maximal CHF 50‘000.-- pro Film ein.

  • Kinounternehmen, welche diese geförderten Filme in der ersten Spielwoche zeigen, erhalten einen Beitrag von CHF 500.-- pro Kinocenter für die lokale Marketingunterstützung.

  • Zugelassen sind lange (> 60 Minuten) Schweizer Filme und vom Bundesamt für Kultur (BAK) anerkannte schweizerisch-ausländische Koproduktionen mit Schweizer Regie. Die Filme müssen einen Starttermin ab 19.4.2021 bis Ende 2021 aufweisen und voraussichtlich mehr als 10‘000 Kinoeintritte erzielen.

  • Zusätzlich zugelassen werden Filme deren Auswertung 2020 abgebrochen wurde und welche im Jahr 2021 über ein Potential verfügen, mehr als 10‘000 zusätzliche Eintritte zu erzielen.


Die Auflistung aller Förderkriterien finden Sie im Reglement.

Download Ausschreibungsunterlagen und Formulare

Im Zip-File finden Sie:

  • Das Konzept
  • Das Reglement
  • Das Antragsformular
  • Den Budget- & Abrechnungsraster
  • Den Raster Finanzierungsplan
  • Den Raster Marketing- & Kommunikationsplan

Eingabetermine

Die Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an info@procinema.ch zu senden.

Kommission – Entscheidungen

Die von ProCinema bestimmte Kommission besteht aus 5 Expert*innen der Kinobranche und Marketingfachleuten.

Die Kommission versucht Projekte aus verschiedenen Sprachregionen zu berücksichtigen.

Die Entscheidung der Kommission kann nicht angefochten werden. Eine Zweiteingabe ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es wird keine Korrespondenz geführt.

Kontakt

René Gerber
Generalsekretär ProCinema
rene.gerber@procinema.ch
031 387 37 00

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