Mitglieder

Mitglieder und Mitgliederverbände

Auszug aus den Statuten: "ProCinema können Verbände, Firmen oder Firmengruppen direkt angehören, die einen kumulierten jährlichen Bruttokinobillettumsatz von mehr als CHF 15 Mio. erzielen oder denen eine besondere filmpolitische Bedeutung zukommt. Die Mitglieder der Verbände, die Firmen und die Firmengruppen müssen im Kino- oder Verleihgeschäft tätig sein."

Jedes Kino- oder Verleihunternehmen, welches den statutarisch geforderten Jahresumsatz nicht erreicht, kann über einen Unterverband indirekt Mitglied von ProCinema werden und damit von allen Angeboten und Dienstleistungen profitieren.

Auf der Basis des jeweiligen Vorjahresumsatzes, der mit dem Verkauf von Kino Eintrittskarten erzielt wurde, erhalten die Mitglieder eine bestimmte Anzahl Stimmrechte. Jedes Mitglied bestimmt maximal drei Delegierte, welche diese Stimmrechte bei Abstimmungen an den Vereins- oder Delegiertenversammlungen im Interesse der Kino- oder Verleihunternehmen einsetzen, welche sie vertreten. Da bei ProCinema alle Kino- und Verleihunternehmen vertreten sind, ist die Anzahl Stimmrechte der Kino- und Verleihunternehmen identisch. Mit der Parität der Stimmrechte kann ProCinema keine Entscheidung fällen, die die eine oder andere Seite bevorteilt. ProCinema unterstützt ausschliesslich die gemeinsamen Interessen der Mitglieder und setzt sich pro aktiv für den Film im Kinosaal ein!

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