Woman in Gold

Elite Film AG

TITEL
Original
Woman in Gold
Deutsch
Woman in Gold
Französisch
La Femme au tableau
Italienisch

STARTDATEN
Schweiz
28.05.2015
Deutschschweiz
28.05.2015
Suisse romande
15.07.2015
Tessin
29.10.2015
BESUCHERZAHLEN

Die aufgeführten Besucherzahlen stellen dar, was für diesen Film seit dem Starttag bei ProCinema gemeldet und erfasst wurde.

Schweiz
38'563
Deutschschweiz
23'479
Suisse romande
14'893
Tessin
191

CAST & CREW
Regie
Simon Curtis
Produzent
David M. Thompson
Kris Thykier
Drehbuch
Alexi Kaye Campbell
E. Randol Schoenberg
Musik
Martin Phipps
Hans Zimmer
Schauspieler
Helen Mirren
Ryan Reynolds
Daniel Brühl
Katie Holmes
Tatiana Maslany
ZUTRITTSALTER SCHWEIZ

Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
Weitere Informationen unter: filmrating.ch

Zugelassen ab
12
Empfohlen ab
12
Kanton ZH
J12

INHALT

Die Jüdin Maria Altmann legt sich trotz ihres fortgeschrittenen Alters in einem Gerichtsprozess mit der österreichischen Regierung an, um mehrere weltbekannte Kunstschätze in den Familienbesitz zurückzuführen. Die Gemälde, unter denen sich auch die berühmte 'Goldene Adele' von Gustav Klimt befindet, wurden einst von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und später in österreichischen Galerien ausgehängt. Als Nichte der im besagten Bild porträtierten Adele Bloch-Bauer sieht Maria Altmann sich und ihre Familie allerdings als rechtmässige Erben der Kunstwerke an.


BILDER


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