Die aufgeführten Besucherzahlen stellen dar, was für diesen Film seit dem Starttag bei ProCinema gemeldet und erfasst wurde.
Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
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INHALT
Auf der Hauptwache der Stadtpolizei Zürich werden 1963 den Polizisten die eigenen Löhne gestohlen, Der Täter, ein Insider, wurde nie gefasst. Es kam zum grössten Polizei- und Justizskandal, der in Zürich je stattgefunden hatte. Als Detektivwachtmeister Meier 19 entdeckt, dass der Chef der Kriminalpolizei ein falsches Alibi abgegeben hatte, beginnt eine Tragödie. Seine Freunde wenden sich von ihm ab. Meier 19 landet im Gefängnis. Seine Frau lässt sich scheiden. Er wird zum Sozialfall und gerät in Vergessenheit. Doch die Jugendbewegung von 1968 lässt ihn nicht im Stich. Sie nimmt den Fall Meier 19 zum Anlass einer grundlegenden Kritik an der Obrigkeit und demonstriert für seine Wiedereinstellung bei der Stadtpolizei. Bald darauf geraten die autoritären Verhältnisse der Nachkriegszeit in einem handfesten Generationenkonflikt ins Wanken.
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