Die aufgeführten Besucherzahlen stellen dar, was für diesen Film seit dem Starttag bei ProCinema gemeldet und erfasst wurde.
Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
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INHALT
Auf der Burg Eulenstein haust seit Jahrhunderten ein kleines weisses Gespenst, das allnächtlich zur Geisterstunde harmlosen Schabernack treibt – ausser man ärgert es, dann kann es schon mal ernsthaft böse werden.
Nichts wünscht sich dieses kleine Gespenst sehnlicher, als die Welt einmal bei Tage zu sehen. Leider weckt die alte Turmuhr die Gespenster immer nur um Mitternacht. Eines Tages ist die Uhr aber defekt und läutet bei strahlendem Sonnenschein zur Geisterstunde. Das kleine Gespenst wacht auf, doch die Sonnenstrahlen färben das weisse Nachtgespenst zu einem schwarzen Taggespenst, das von nun an zum Schrecken der Stadt zwischen 12 und 1 Uhr mittags spukt. Das kleine Gespenst verbreitet Angst und Unruhe unter den Bewohnern der Stadt Eulenberg. So stellt es jede Menge Unfug an, bis drei furchtlose Kinder ihm helfen, wieder zur gewohnten Geisterstunde zurückzufinden.
Elf Jahre nach seinem ersten Einsatz kommt Curt Lindas ausgesprochen kindergerecht verfilmter Kinderbuchklassiker von Ottfried Preussler („Der Räuber Hotzenplotz“) erneut in die Kinos. Für die ganz Kleinen sicherlich erneut ein packendes Filmerlebnis, sozusagen ein Appetithappen vor „Aladdin“.
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