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Lavanchy-Clarke
Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
Weitere Informationen unter: filmrating.ch
INHALT
Wir sind im Jahr 1896. Veränderung liegt in der Luft. Am Horizont des Fin de siècle dämmert die Moderne. Epochale Entdeckungen, Erfindungen und Kunstströmungen schaffen neue Realitäten, entlarven die ‚Belle Epoque‘ als bloss ‚Vergoldetes Zeitalter‘. Und mittendrin auf dieser Schwelle steht der berühmte ‚Cinématographe‘ der Brüder Lumière, der binnen Jahresfrist von Lyon aus den ganzen Globus erobert. Doch ganz am Anfang dieses Siegeszugs des Films stehen nicht nur Edison und die Lumière, sondern auch eine unglaublich schillernde Schweizer Gestalt, der am meisten verkannte Pionier der neueren Mediengeschichte unseres Landes. Es ist der Selfmade-Mann François-Henri Lavanchy-Clarke, der anlässlich der zweiten Schweizer Landesausstellung von Genf 1896 die Schweiz in sein Kino brachte, das er dort in seinem Pavillon betrieb. Weshalb und wie dieses umtriebige Marketingtalent als erster in der ganzen Schweiz bewegte Bilder aufnahm und auch vorführte, ist eine faszinierende Geschichte mit den Ingredienzien Rotes Kreuz, Ägyptenmission, Blindenfürsorge und internationales Genfer Banking, Schokolade und Sunlight-Seife.
BILDER
© Praesens-Film AG