Die aufgeführten Besucherzahlen stellen dar, was für diesen Film seit dem Starttag bei ProCinema gemeldet und erfasst wurde.
Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
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INHALT
Denn diesmal bekommt es Bayerns gemütlichster Dorfpolizist nicht nur mit unverhofftem (Familien)-Zuwachs, sondern auch mit mafiösen Geldeintreibern zu tun, die nicht mal davor zurückschrecken, die frischgebackenen Guglhupfe der Oma zu zerschiessen. Und da hört der Spass dann wirklich auf! Darüber hinaus ist ganz Niederkaltenkirchen im Lottofieber, Flötzinger wähnt sich gar schon als Millionär, Rudis neue Flamme crasht das Ermittler-Duo und dann fliegt auch noch der Lottoladen in die Luft. Und überhaupt, was hat es eigentlich mit diesem Lotto-Otto auf sich, der Franz verdächtig ähnlich sieht? Chaos pur und wieder nichts mit der ersehnten Tiefenentspanntheit für den phlegmatischen Niederbayern.
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