Die aufgeführten Besucherzahlen stellen dar, was für diesen Film seit dem Starttag bei ProCinema gemeldet und erfasst wurde.
Ann Petersen
Rosemarie Berghmans
Idwig Stéphane
Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
Weitere Informationen unter: filmrating.ch
INHALT
Pauline, ein Kind von 66 Jahren (sie kann weder lesen noch schreiben noch korrekt sprechen), wohnt in einem flämischen Dorf irgendwo zwischen Brüssel und der belgischen Küste. Ihre ältere Schwester Martha kümmert sich seit dem Tod ihrer Eltern um sie. Doch Martha stirbt eines Tages. Sie hinterlässt ein Testament: Der Verkaufserlös ihres Hauses sowie ihr Vermögen gehen an ihre zwei Schwestern unter der Bedingung, dass sich eine von ihnen um Pauline kümmert. Erben würden die beiden gerne, doch keine (weder Paulette, die im Dorf einen Laden hat, noch Cecile, die in Brüssel wohnt) will die Verantwortung für Pauline übernehmen ...
Pauline vergöttert ihre Schwester Paulette. Doch Paulette bleibt hart und will nichts von Pauline wissen, die ihr dauernd nachstellt. Kann Pauline die Liebe von Paulette gewinnen?
BILDER
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