ANGEBOTSVIELFALT : BILANZ JANUAR 2004
Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Filmgesetzes kann eine vorläufige
Bilanz gezogen werden. Dies erscheint angebracht, da dieses Jahr eine
neue Phase bringt. Bis jetzt hat sich nur ProCinema mit der Angebotsvielfalt
beschäftigt. In diesem Jahre wird das Bundesamt für Kultur seine
Evaluation vornehmen.
Das Bild das sich heute zeigt ist erfreulich. Offensichtlich haben die
Verleiher und vor allem die Kinobesitzer mit ihrer Tätigkeit zur
Angebotsvielfalt beigetragen.
Das Publikum beurteilt das Angebot positiv. Es ist mit der Programmation
der Kinos zufrieden. Klagen sind weder von Seiten des Publikums noch von
Seiten filminteressierter Organisationen eingegangen. Auch die Medien
insbesondere die Filmkritiker haben keine Beschwerden erhoben. Kritik
wurde bezüglich der Eintrittspreise, nicht aber bezüglich der
Angebotsvielfalt geübt.
Dieser positive Eindruck bestätigt sich auch branchenintern. Zehn
im Cinébulletin interviewte Verleihern beurteilen die Angebotsvielfalt
als beneidenswert hoch, als gegeben, als gross oder als gut. Allgemein
scheint Zufriedenheit zu herrschen, auch wenn es nicht immer möglich
ist einen Film in mehreren Städten gleichzeitig herauszubringen oder
man sich aus kommerziellen Gründen mehr Hauptprogramme und weniger
Schienenprogramme wünscht. Selbst kleinere Verleiher machen sich
wenig Sorgen für die Zukunft, obwohl einzelne befürchten, dass
der vermehrte Einsatz von deutschen Kopien zu einer Senkung der Akzeptanz
von Studiofilmen in Originalversion führen könne.
Auch bezüglich der in der Branchenvereinbarung festgelegten Detailregelungen
scheint alles zum Besten zu stehen. Einzige Ausnahme ist, dass die von
der Zauberlaterne belegten Schienen von einzelnen Verleihern unter Druck
genommen werden.
Kein Verleiher hat sich darüber beschwert, dass er in den Schlüsselstädten
keinen Zugang zum Markt hätte, dass sich Kinobesitzer weigerten in
der Regel Filme auch in der Originalversion mit Untertiteln zu zeigen
oder dass Verträge über mehrere Kinoregionen abgeschlossen würden.
Auch haben sich keine Kinobesitzer darüber beklagt, dass sie in Mittelstädten
gehalten würden ein kulturelles Schienenprogramm aufzugeben oder
es ihnen in anderen Regionen verboten würde, wöchentlich eine
Hauptabendvorstellung und eine Nebenvorstellung ausfallen zu lassen, um
einen Film aus einem anderen Sprachraum oder in der Originalfassung mit
Untertiteln zu spielen. Niemand hat Klage darüber geführt, dass
Filmvorführungsverträge zur Reservation bestimmter Spieldaten
ohne Angabe des zur Auswertung vorgesehenen Films abgeschlossen würden
oder dass Verleihunternehmen einen Film nicht möglichst auch in der
Originalversion mit Untertiteln anbieten würden.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass die im Rahmen des Pilotprojektes
zur Förderung der Angebotsvielfalt budgetierten Gelder nicht in Anspruch
genommen wurden.
Im Anschluss an einen auf Grund der vom Bundesamt für Statistik
gelieferten Angaben vorgenommenen Quervergleiches zwischen einigen mittleren
Orten beurteilt der Ombudsmann die Angebotsvielfalt als mittel oder gut.
Zusätzlich zu den an all diesen Orten gespielten gleichen Filmen
wurden eine Vielzahl anderer Filme vorgeführt. Es konnten keine gravierenden
Mängel feststellt werden. Allerdings wurden kleinere Orte, die keiner
Region zugeordnet werden können, nicht beurteilt, da nicht klar ist
ob diese dem Filmgesetz und der Branchenvereinbarung unterstehen.
Es besteht ein Konsens darüber, dass kein Mangel an Angebotsvielfalt
festzustellen ist. Diesen Schluss muss man aus der Tatsache ziehen, dass
weder von seitens des Publikums, von seitens am Film interessierter Organisationen
noch von seitens der Filmbranche selbst formelle Klagen oder Beschwerden
eingegangen sind.
Damit ist für ProCinema das Dossier zumindest vorläufig abgeschlossen.
Hingegen wird dieses Jahr wird das Bundesamt für Kultur seine Evaluation
vornehmen. Der Zeitplan dürfte folgender sein. Spätestens im
März wird das Bundesamt für Statistik Daten liefern. Diese Daten
wird das BAK auswerten und daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Das BAK kann zu den gleichen Schlüssen wie Procinéma gelangen
oder feststellen, dass die Angebotsvielfalt in einer Kinoregion fehlt.
Procinéma wird Gelegenheit haben innert 90 Tagen zur Evaluation
des Bundesamtes Stellung zu nehmen. Daran anschliessend kann das Bundesamt
Procinéma auffordern die Angebotsvielfalt wiederherzustellen und,
sollte diese nicht massgeblich verbessert werden, dem Departement des
Innern die Einführung einer Abgabe beantragen.
Abschliessend sei angefügt, dass während des Festivals von Locarno
die eidgenössische Filmkommission zu den Ergebnissen der Evaluation
der Angebots- und Sprachenvielfalt angehört werden wird.
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