ProCinema
Dienstleistungen/
Preise
Team
Mitglieder/Verbände
Ombudsmann
Statuten
So finden Sie uns

Ombudsmann

Diese Seite als PDF downloaden


ANGEBOTSVIELFALT : BILANZ JANUAR 2004

Anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Filmgesetzes kann eine vorläufige Bilanz gezogen werden. Dies erscheint angebracht, da dieses Jahr eine neue Phase bringt. Bis jetzt hat sich nur ProCinema mit der Angebotsvielfalt beschäftigt. In diesem Jahre wird das Bundesamt für Kultur seine Evaluation vornehmen.
Das Bild das sich heute zeigt ist erfreulich. Offensichtlich haben die Verleiher und vor allem die Kinobesitzer mit ihrer Tätigkeit zur Angebotsvielfalt beigetragen.
Das Publikum beurteilt das Angebot positiv. Es ist mit der Programmation der Kinos zufrieden. Klagen sind weder von Seiten des Publikums noch von Seiten filminteressierter Organisationen eingegangen. Auch die Medien insbesondere die Filmkritiker haben keine Beschwerden erhoben. Kritik wurde bezüglich der Eintrittspreise, nicht aber bezüglich der Angebotsvielfalt geübt.
Dieser positive Eindruck bestätigt sich auch branchenintern. Zehn im Cinébulletin interviewte Verleihern beurteilen die Angebotsvielfalt als beneidenswert hoch, als gegeben, als gross oder als gut. Allgemein scheint Zufriedenheit zu herrschen, auch wenn es nicht immer möglich ist einen Film in mehreren Städten gleichzeitig herauszubringen oder man sich aus kommerziellen Gründen mehr Hauptprogramme und weniger Schienenprogramme wünscht. Selbst kleinere Verleiher machen sich wenig Sorgen für die Zukunft, obwohl einzelne befürchten, dass der vermehrte Einsatz von deutschen Kopien zu einer Senkung der Akzeptanz von Studiofilmen in Originalversion führen könne.
Auch bezüglich der in der Branchenvereinbarung festgelegten Detailregelungen scheint alles zum Besten zu stehen. Einzige Ausnahme ist, dass die von der Zauberlaterne belegten Schienen von einzelnen Verleihern unter Druck genommen werden.
Kein Verleiher hat sich darüber beschwert, dass er in den Schlüsselstädten keinen Zugang zum Markt hätte, dass sich Kinobesitzer weigerten in der Regel Filme auch in der Originalversion mit Untertiteln zu zeigen oder dass Verträge über mehrere Kinoregionen abgeschlossen würden.
Auch haben sich keine Kinobesitzer darüber beklagt, dass sie in Mittelstädten gehalten würden ein kulturelles Schienenprogramm aufzugeben oder es ihnen in anderen Regionen verboten würde, wöchentlich eine Hauptabendvorstellung und eine Nebenvorstellung ausfallen zu lassen, um einen Film aus einem anderen Sprachraum oder in der Originalfassung mit Untertiteln zu spielen. Niemand hat Klage darüber geführt, dass Filmvorführungsverträge zur Reservation bestimmter Spieldaten ohne Angabe des zur Auswertung vorgesehenen Films abgeschlossen würden oder dass Verleihunternehmen einen Film nicht möglichst auch in der Originalversion mit Untertiteln anbieten würden.
So ist es auch nicht verwunderlich, dass die im Rahmen des Pilotprojektes zur Förderung der Angebotsvielfalt budgetierten Gelder nicht in Anspruch genommen wurden.

Im Anschluss an einen auf Grund der vom Bundesamt für Statistik gelieferten Angaben vorgenommenen Quervergleiches zwischen einigen mittleren Orten beurteilt der Ombudsmann die Angebotsvielfalt als mittel oder gut. Zusätzlich zu den an all diesen Orten gespielten gleichen Filmen wurden eine Vielzahl anderer Filme vorgeführt. Es konnten keine gravierenden Mängel feststellt werden. Allerdings wurden kleinere Orte, die keiner Region zugeordnet werden können, nicht beurteilt, da nicht klar ist ob diese dem Filmgesetz und der Branchenvereinbarung unterstehen.
Es besteht ein Konsens darüber, dass kein Mangel an Angebotsvielfalt festzustellen ist. Diesen Schluss muss man aus der Tatsache ziehen, dass weder von seitens des Publikums, von seitens am Film interessierter Organisationen noch von seitens der Filmbranche selbst formelle Klagen oder Beschwerden eingegangen sind.
Damit ist für ProCinema das Dossier zumindest vorläufig abgeschlossen.
Hingegen wird dieses Jahr wird das Bundesamt für Kultur seine Evaluation vornehmen. Der Zeitplan dürfte folgender sein. Spätestens im März wird das Bundesamt für Statistik Daten liefern. Diese Daten wird das BAK auswerten und daraus seine eigenen Schlüsse ziehen.
Das BAK kann zu den gleichen Schlüssen wie Procinéma gelangen oder feststellen, dass die Angebotsvielfalt in einer Kinoregion fehlt. Procinéma wird Gelegenheit haben innert 90 Tagen zur Evaluation des Bundesamtes Stellung zu nehmen. Daran anschliessend kann das Bundesamt Procinéma auffordern die Angebotsvielfalt wiederherzustellen und, sollte diese nicht massgeblich verbessert werden, dem Departement des Innern die Einführung einer Abgabe beantragen.
Abschliessend sei angefügt, dass während des Festivals von Locarno die eidgenössische Filmkommission zu den Ergebnissen der Evaluation der Angebots- und Sprachenvielfalt angehört werden wird.



< zurück