Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
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INHALT
In dem Bemühen, ihr Kind vor der massiven Vernichtung der Juden zu retten, schickt ein jüdisches Ehepaar ihren Sohn zu einem Verwandten irgendwo in Osteuropa aufs Land, um sich zu verstecken. Die Tante des kleinen Jungen stirbt unerwartet, und das streunende Kind ist plötzlich gezwungen, sich auf den Weg zu machen und es in einer feindseligen Welt, die von Hass, Angst und Gewalt regiert wird, allein zu schaffen.
BILDER
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