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Beatrix Wesle
Seit 1.1.2013 werden alle Filme, welche in Kinos öffentlich vorgeführt werden von der "Schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film" nach Alterskategorien eingestuft. Das Alter "Zugelassen ab" bedeutet, dass ein Kind/Jugendlicher durch das anschauen des Films keinen Schaden erleiden sollte. Ein Kind/Jugendlicher, welches(r) dieses Alter erreicht hat, wird alleine zugelassen. In Begleitung einer erziehungsberechtigten Person, kann dieses Alter um maximal zwei Jahre unterschritten werden (z.B. Zugelassen ab: 10, ein(e) 10-jährig(e)r wird alleine zugelassen. ein(e) 8-jährig(e)r wird in Begleitung einer Erziehungsberechtigen Person zugelassen.
"Empfohlen ab" bedeutet, dass Ein Kind/Jugendlicher den Inhalt des Films verstehen kann.
Weitere Informationen unter: filmrating.ch
INHALT
Ein Versprechen, eine alte, zerstörte Pferdekopfgeige und ein verloren geglaubtes Lied führen die Sängerin Urna in die Äussere Mongolei zurück. Ihre Grossmutter musste einst ihre geliebte Geige in den Wirren der chinesischen Kulturrevolution zerstören. Auf dem Geigenhals war das uralte Lied der Mongolen, „Die zwei Pferde des Dschingis Khan“ eingraviert. Nur Hals und Kopf der Geige überlebten den Kultursturm. Nun ist es an der Zeit, das Versprechen, das Urna ihrer Grossmutter gab, einzulösen.
Angekommen in Ulaanbaatar bringt Urna die noch erhaltenen Teile der Geige – Kopf und Hals - zu Hicheengui, einem bekannten Pferdekopfgeigenbauer, der dem alten Instrument in den nächsten Wochen einen neuen Körper bauen wird. Danach bricht Urna ins Hinterland auf, um dort die fehlenden Strophen des Lieds zu suchen. Doch sie wird enttäuscht. Keiner der Menschen, denen sie auf ihrem Weg begegnet, scheint die alte Weise der Mongolen noch zu kennen…
BILDER
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